Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit (Stand Juni 2025)

Wir, die Hof Löbke GmbH & Co. KG, sind bestrebt, unsere Website www.loebke.com, im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit zu gestalten. Dazu zählen insbesondere das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Link führt auf eine andere Webseite) (BFSG) auf Grundlage der EU-Richtline 2019/882 (EAA) zur Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit durch private Unternehmen, die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) , sowie die europäische Norm EN 301 549 (Link führt auf eine andere Webseite). Dabei orientieren wir uns an den Standards der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) hinsichtlich des Konformitätsstatus AA. Unser Ziel ist es, unsere Webinhalte für eine breitere Gruppe von Menschen zugänglich zu machen.

Diese Erklärung beschreibt unsere Bemühungen in Bezug auf die Einhaltung der nationalen Gesetze  (BFSG) und die Einhaltung international anerkannter Standards (WCAG 2.1, Konformitätsstatus AA) für die Barrierefreiheit im Internet. Diese Erklärung gilt für die genannte Website.

Diese Erklärung enthält:

  • Kontaktinformationen für die verantwortlichen Stellen
  • Eine Beschreibung unserer bisherigen und aktuellen Bemühungen um Barrierefreiheit
  • Den aktuellen Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
  • Bekannte Barrieren und Umgehungsmöglichkeiten (soweit möglich) für diese Barrieren
  • Informationen zur zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Kontaktinformationen

Kontaktinformationen zur Hilfe bei der Bedienung unserer Website

Kunden und Kundinnen, die Unterstützung bei der Bedienung unserer Webseite benötigen, können eine E-Mail an info@loebke.com senden oder kostenlos hier anrufen: 05451 505830-0.

Wir unterstützen Sie unter anderem beim:

  • Ausfüllen und Abschicken unserer Reservierungsanfrage
  • Ausfüllen und Abschicken unserer Kontaktaufnahme
  • Ausfüllen und Abschicken unseres Bewerberformulars
  • Ausfüllen und Abschicken unseres Formulars zur Newsletteranmeldung
  • Bereitstellen von Informationen

Natürlich können Sie sich auch bei anderen Anliegen jederzeit über die genannten Kontaktdaten an uns wenden.

Kontaktinformationen zur Meldung von Barrieren

Falls Ihnen bei der Interaktion mit unserer Website Barrieren auffallen sollten, sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns diese mitteilen, um uns stetig verbessern zu können. Auch wenn wir regelmäßige Test-Verfahren durchführen, ist das Feedback von Betroffenen für uns besonders wertvoll.

Sie können eine E-Mail an info@loebke.com senden oder kostenlos hier anrufen: 05451 505830-0.

Wenden Sie Sich gerne an die angegebenen Kontaktdaten, falls:

● Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen,
● Inhalte schwer zugänglich sind,
● Inhalte die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht konform mit WCAG sind,
● Inhalte unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten,
● oder Sie andere Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben.

Bemühungen zur digitalen Barrierefreiheit

Die Website wurde einer Selbstbewertung unterzogen, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zu überprüfen. Grundlage für die Überprüfung und Optimierung unserer Website sind neben den Standards der WCAG 2.1 die vier Prinzipen „Wahrnehmbarkeit“, „Bedienbarkeit“, „Verständlichkeit“ und „Robustheit“. Durch Testing-Tools haben wir dahingehend potentielle Barrieren identifiziert und angefangen, diese zu beheben. Zum Testen unserer Website haben wir verschiedene Tools verwendet:

● WebAIM WAVE
● Mozilla Firefox Toolbar
● WCAG Web Contrast Checker
● SEO REVIEW TOOLS HTML Headings Checker

Derzeit ist die Website teilweise barrierefrei. Einige Inhalte und Funktionen sind noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Die aufgefallenen Defizite haben wir priorisiert und Handlungsmaßnahmen abgeleitet, welche anhand der Priorisierung umgesetzt werden.

Unsere Website prüfen wir laufend auf Barrierefreiheit. Eine Prüfung wird ab Juni 2025 mindestens einmal pro Quartal vollzogen, um auch neue Inhalte, Funktionen und Techniken auf ihre Barrierefreiheit zu prüfen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Anhand der im vorherigen Abschnitt thematisierten Bewertungsmaßnahmen, konnten wir folgende Bereiche unserer Website als barrierefrei identifizieren, bzw. die aufgefallenen Barrieren beheben:

Prinzip Wahrnehmbarkeit:

● Unsere eingesetzte Schrift lässt sich überwiegend ohne Einschränkungen auf mindestens 200% vergrößern.
● Wir nutzen größtenteils serifenlose Schriften.
● ein Großteil unserer Kontraste von Vor- und Hintergrundfarbe beinhaltet das Mindest-Verhältnis von 4,5:1 (angepasst in Q2 2025 auf Grundlage der Website-Überprüfung).
● Anhand einer Toolbar, die auf jeder Webseite am rechten Bildschirmrand zu finden ist, können Nutzende Kontraste und Schriftgröße auf unserer Website individuell einstellen (angepasst in Q2 2025 auf Grundlage der Website-Überprüfung).
● Unsere Schaltflächen, Links, Formulare, Buttons und Eingabefelder sind ausreichend groß und gut wahrnehmbar (angepasst in Q2 2025 auf Grundlage der Website-Überprüfung).
● Die Bilder auf unserer Website enthalten sinnvolle, aussagekräftige ALT-Texte, damit darauf enthaltene, wichtige Informationen auch von Screen-Readern ausgelesen werden können (angepasst in Q2 2025 auf Grundlage der Website-Überprüfung).
● Wir nutzen keine selbststartende Inhalte wie Videos oder Audios, um die Sprachausgabe nicht zu stören.

Prinzip Bedienbarkeit:

● Wir achten auf eine korrekte Nutzung der Überschriften-Hierarchie (H1 – H6). So können Screenreader-Nutzende anhand der Überschriften-Struktur sinnvoll durch unsere Website navigieren (angepasst in Q2 2025 auf Grundlage der Website-Überprüfung).
● Unsere Website (eingeschlossen des Cookie-Banners) ist über die Tab-Tasten mit der Tastatur bedienbar.
● Wir nutzen eine logische Tab-Reihenfolge zur Unterstützung der Tastaturnavigation.
● Um die Übersichtlichkeit zu wahren, nutzen wir maximal sieben Untermenü-Punkte.
● Unsere Formulare beinhalten Auto-Fill-Funktionen.
● Bei unseren Inhalten achten wir darauf, auf Emojis, Abkürzungen und Sonderzeichen zu verzichten.
● Links öffnen sich nicht in einem neuen Fenster oder Tab.
● Ein Fokusfeld unterstützt Nutzende bei der Orientierung, indem es anzeigt, wo sich der/die Nutzende momentan befindet (angepasst in Q2 2025 auf Grundlage der Website-Überprüfung).

Prinzip Verständlichkeit

● Unsere Schaltflächen, Links, Formulare, Buttons und Eingabefelder sind verständlich beschriftet (angepasst in Q2 2025 auf Grundlage der Website-Überprüfung).
● bei der inhaltlichen Gestaltung unserer Texte achten wir auf Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit, eine klare Struktur und den Verzicht auf Fremdwörter.

Prinzip Robustheit

● Unsere Website funktioniert im responsiven Layout gleichermaßen, wie auf dem Desktop.

Bekannte Probleme und mögliche Umgehungen

Folgende Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich:

Fehlermeldungen in Formularen: Aktuell werden Fehlermeldungen in den Formularen lediglich farblich gekennzeichnet. Zudem erscheint keine konkrete Anmerkung zur Fehlerbehebung. Bitte nutzen Sie unsere oben aufgeführten Kontaktinformationen, damit wir Sie beim Ausfüllen und Abschicken eines Formulars unterstützen können.

Kontrastwerte: Einige Kontrastwerte entsprechen nicht den Mindestanforderungen. Das betrifft Formulare, einige Icons, unsere Hauptmenü-Reiter sowie ausklappbare Inhalte.

PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Bitte nutzen Sie unsere oben aufgeführten Kontaktinformationen, damit wir Sie beim Zugang zu den in den PDFs enthaltenen Informationen unterstützen können, bis unsere PDFs barrierefrei sind

Fokus-Felder: Fokus-Felder sind nicht überall deutlich gesetzt, was eine Barriere bei der Navigation darstellen kann. Darunter fallen einige interaktive Elemente, wie ausklappbare Textinhalte. Eine Bedienung über die Tastatur ist dennoch möglich.

Wir arbeiten daran, auch diese Barrieren von unserer Website zu entfernen. Die technische Umsetzung wird sukzessive durchgeführt.

Kontaktinformationen der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Um die Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes umzusetzen, richten die Bundesländer derzeit eine gemeinsame Institution ein. Diese neue Einrichtung, die unter dem Namen „Marktüberwachungsstelle der Länder für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen“ (MLBF) geführt wird, soll als Anstalt des öffentlichen Rechts am 28. Juni 2025 ihren Betrieb in Magdeburg, der Hauptstadt Sachsen-Anhalts, aufnehmen.

Ihre Anfragen bzw. Meldungen können Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an folgende Stelle richten:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website (Link führt auf eine andere Website) des Landes Sachsen-Anhalt.